Nach fünf ergebnislosen Tarifrunden hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die nichtärztlichen Beschäftigten der Ruppiner Kliniken zu einem dreitägigen Warnstreik
aufgerufen, der am morgigen Dienstag, dem 29. März 2022 beginnt und bis zum Donnerstag, dem 31. März 2022 (einschließlich) andauert.
Am ersten Streiktag, dem 29 März 2022 findet der Auftakt mit Workshops der Streikenden im JFZ (Jugendzentrum) statt.
Am Mittwoch, dem 30 März 2022 wird es ab 8.00 Uhr eine Demo der Streikenden zum Landratsamt geben. Dort wird gegen 9.00 Uhr eine Kundgebung veranstaltet. Eingeladen sind alle 47
Kreistagsmitglieder.
Am Donnerstag, dem 31. März 2022 – am dritten Streiktag – ist ab 15.00 Uhr eine große Protestkundgebung vor der Kreistagssitzung in Kyritz mit Streikenden und der Bevölkerung aus dem Landkreis
vorgesehen. Auf der Tagesordnung des Kreistages steht die Beschlussfassung über die mögliche Rückkehr in die ordentliche Mitgliedschaft des kommunalen Arbeitgeberverbandes und somit Anwendung des
Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD). Da die Mehrheitsverhältnisse zu diesem Punkt nicht sicher sind, demonstriert ver.di für einen entsprechenden positiven Beschluss. Zwei
Krankenhäuser in Brandenburg, so das Klinikum Ernst von Bergmann und das Städtische Klinikum Brandenburg sind ebenso wie das größte kommunale Klinikum Deutschlands – Vivantes in Berlin –
ordentliches Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband.
„Am 31. März 2022 entscheidet jedes Mitglied des Kreistages über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Ruppiner Kliniken und der OGD. Die Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe
und somit haben allen Beschäftigten auch den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mehr als verdient“, sagt dazu Torsten Schulz, der ver.di-Verhandlungsführer. AN der Protestkundgebung wird Anja
Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, teilnehmen.
Bei den Tarifverhandlungen für die Ruppiner Kliniken und die Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste fordert ver.di u.a. das Entgeltniveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,8 Prozent zum 01. April 2022 und eine Corona-Sonderzahlung von 750 € für alle Beschäftigten. Außerdem fordert ver.di eine Pflegezulage zusätzlich zum
Tabellenentgelt für die Beschäftigten in der Pflege von 70 € zum 01. Januar 2022 und weitere 50 € ab dem 01. März 2022. Die Arbeitgeberseite würde einer kompletten Umsetzung der Forderungen für
die Pflege und Auszubildenden zustimmen. Allerdings lehnen die Arbeitgeber die Angleichung an den TVöD für die ca. 600 Beschäftigten, die nicht in der Pflege tätig sind, ab. Hier ist der
Arbeitgeber nur zu geringen Erhöhungen bereit. Außerdem will er eine lange Vertragslaufzeit von 36 Monate vereinbaren und lehnt eine Corona-Sonderzahlung ab.