PRESSEMITTEILUNG VOM VER.DI LANDESBEZIRK BERLIN-BRANDENBURG VOM 07.09.2023
Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg – Geschäftsführung will Belegschaften spalten
In den Verhandlungen um die Zahlung einer Inflationsausgleichprämie verlangt die Geschäftsführung des Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (vormals Ruppiner Kliniken) und der
Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) die Spaltung der Tarifgemeinschaft, als Bedingung, um über eine Inflationsausgleichprämie zu verhandeln. Die Geschäftsführung verlangt von der ver.di
Tarifkommission, die regulären Tarifverhandlungen, die im Winter diesen Jahres anstehen, für das Uniklinikum Ruppin-Brandenburg und die OGD getrennt zu führen. Dies hat sie der
ver.di-Verhandlungskommission in einem Termin am 4.9.2023 mitgeteilt.
Hintergrund der aktuellen Verhandlungen ist eine spezifische Regelung im Tarifabschluss für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vom Frühjahr 2023 und im Haustarifvertrag für das
Universitätsklinikum und die OGD. In diesem Haustarifvertrag wurde vereinbart, dass die Steigerungen der tariflichen Entgelttabellen im öffentlichen Dienst auch für die Beschäftigten der beiden
Einrichtungen übernommen werden. In dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst wurde jedoch für die Zeit von Juni 2023 bis Februar 2024 keine Erhöhung der Entgelttabelle, sondern die
Auszahlung einer abgabenfreien Inflationsprämie von insgesamt 3000 € vereinbart. Die Geschäftsführung nutzt diesen formalen Unterschied, um den Beschäftigten die Ergebnisse des TVöD-Abschlusses
vorzuenthalten.
„Die Kolleg*innen sollen Reallohnverluste hinnehmen oder die Spaltung der Belegschaften akzeptieren. Was die Geschäftsführung hier macht ist ganz klar Erpressung. Uns wurde auch nicht plausibel
erläutert, warum die Geschäftsführung diese Spaltung will. Diese Gutsherrenart ist keine Verhandlungsgrundlage, sondern eine Provokation.“ erklärt ver.di-Verhandlungsführer Torsten Schulz.
Das Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg und die OGD haben zusammen ca. 1400 Beschäftigte im nichtärztlichen Bereich. Alleiniger Eigentümer ist der Landkreis Ostprignitz-Ruppin.