Schlechter Karnevalsreim, aber bittere Realität eures Arbeitgebers!
Mit dem Tarifabschluss im letzten Jahr haben wir einen großen Schritt erreicht. Nämlich das die Entgeltsteigerungen in 2023 für den öffentlichen Dienst bei den Ruppiner Kliniken und der OGD
Anwendung finden. Nun gibt es aber anstatt Lohnsteigerungen, die sogenannte Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000€ für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die Tarifkommission hatte sich daher entschlossen, da diese Prämie keine Anwendung für die Ruppiner Kliniken und die OGD findet, den Arbeitgeber zu Verhandlungen aufzufordern.
Der Arbeitgeber hat nun mitgeteilt, zukünftig und auch für den Fall der Inflationsaugleichsprämie, die Ruppiner Kliniken und die OGD getrennt verhandeln zu wollen. Eins ist uns klar, der
Arbeitgeber möchte nicht mal im Ansatz die 3000€ Inflationsausgleich verhandeln und dann auch noch die Ruppiner Kliniken und OGD unterschiedlich behandeln, vielleicht sogar noch nach
Berufsgruppen.
Eine Spaltung von Berufsgruppen haben wir schon bei den unterschiedlichen Entgeltgruppen P und E. Eine weitere Spaltung der Betriebe ist für uns ein Unding und werden wir nicht zulassen.
Wenn es zu keiner Inflationsausgleichsprämie in 2023 kommt, muss es ein zusätzlicher Teil der Forderungen zur anstehenden Tarifrunde Ende des Jahres sein.
Die Entgelttabellen und die Regelung zur Jahressonderzahlung sind zum 31.12.2023 fristgerecht gekündigt. Der Beschluss zur Kündigung des Manteltarifvertrages, zur berechtigten Forderung der
Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 38,5h steht noch aus und muss bis zum 30.09.2023 erfolgen.
GEMEINSAM UND ENTSCHLOSSEN IN DIE NÄCHSTE TARIFRUNDE!